Staatliches Gymnasium "Albert Schweitzer" Sömmerda

Zu Besuch im Amtsgericht Sömmerda

Am 18. Januar führte die Klasse 9a im Rahmen des Wirtschaft/Recht-Unterrichts eine Exkursions zu einer Strafgerichts-Verhandlung im Amtsgericht Sömmerda durch. Pia und Fynn reflektieren ihre Eindrücke in Tagebucheinträgen.

 

Liebes Tagebuch,

gestern waren die Klasse 9a und ich zu einer Exkursion unterwegs. 

Unsere Lehrerin, Frau Castellanos-Ehrenberger, hatte den Vorschlag, unseren im Wirtschaft-Recht-Unterricht gelernten Stoff im Gerichtssaal des Amtsgerichts Sömmerda zu festigen. Es standen mehrere öffentliche Verhandlungen zur Auswahl und wir entschieden uns für die Verhandlung wegen gefährlicher Körperverletzung. 

So gingen wir also am Donnerstag, dem 18. Januar 2024, zum Amtsgericht. 

Zu Beginn wurde bekannt gegeben, dass der Angeklagte auch noch wegen unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln angeklagt wurde. Die Richterin rief die Verhandlung gegen Herrn D. W. auf. Der Angeklagte wurde zu seinem Namen, Alter, Beruf, Familienstand und Anschrift befragt und alles ins Protokoll aufgenommen. 

In der Anklageschrift des Staatsanwaltes wurde verlesen, dass dem Angeklagtem gefährliche Körperverletzung nach § 224 Abs.1 StGB und unerlaubter Besitz von Betäubungsmitteln nach § 29 Abs.1 BtMG zur Last gelegt wurde. 

Diesbezüglich machte er seine Aussage, wurde jedoch vorher belehrt, die Wahrheit zu sagen, denn eine Falschaussage kann zu einer Freiheitsstrafe führen.

Bei einer Polizeikontrolle im Januar 2023 stellte sich heraus, dass Herr D. W. Methamphetamin mit sich führte.Auch die Körperverletzung in einer Obdachlosen-Unterkunft gab er zu. Dort passierte Folgendes: Das Opfer habe ihm einen Brief weggenommen, weswegen er ihn erst mit der Hand ins Gesicht schlug und draußen das Opfer noch einmal angriff, diesmal aber schlug er mit einem Stock auf den Oberkörper und Kopf ein. Als das Opfer befragt wurde, schilderte er jedoch einen anderen Vorfall. Ihm wurden die Videoaufnahmen und Bilder gezeigt, aber er konnte sich trotzdem nicht an Details erinnern. Im Anschluss wurden das Opfer und die anderen Zeugen entlassen. Die Beweisaufnahme wurde beendet und der Staatsanwalt hielt sein Abschlussplädoyer.

Er schlug ein Jahr und sechs Monate Freiheitsstrafe und keine Bewährungszeit vor. Seine Argumentation war, dass der Angeklagte zwar die Körperverletzung gestanden hatte, aber trotzdem nicht allzu milde bestraft werden sollte, aufgrund seiner anderen Vorverurteilungen. Der Verteidiger hielt ein Jahr und zwei Monate als Gesamtstrafe für angemessen, da er seine Tat eingestand und sich positiv entwickelt habe. Zudem hätte er unter Alkoholeinfluss gestanden. 

Der Angeklagte wollte nichts mehr hinzufügen und so verkündete die Richterin nach nur wenigen Minuten das Urteil.

Es wurde eine Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und drei Monaten auf Bewährung wegen gefährlicher Körperverletzung und Besitz unerlaubten Betäubungsmitteln verhängt. Hinzu kommen noch 100 Stunden gemeinnützige Arbeit. Das Urteil war sofort rechtskräftig, da Staatsanwalt und Verteidiger auf weitere Rechtsmittel verzichteten.

Dies war mein erster Besuch hautnah bei einer Verhandlung dabei zu sein und ich fand dies sehr interessant und spannend, welches Urteil gesprochen wird. Da ich zuvor in Gruppenarbeit einen Vortrag über den Ablauf eines Strafverfahrens hielt, war ich beeindruckt, dass sich mein Wissen darüber auch dort widergespiegelt hat. Theorie und Praxis liegen doch sehr nahe zusammen. 

Auf eine nächste spannende Exkursion, bis dahin deine Pia Haupt, 9a! J

 

240118 amtsgericht9a

 

Liebes Tagebuch,

meine Klasse und ich haben am 18. Januar 2024 im Fach Wirtschaft und Recht mit unserer Lehrerin Frau Castellanos-Ehrenberger das Amtsgericht Sömmerda besucht.

Es war eine strafrechtliche Verhandlung zum Thema schwere Körperverletzung. Diese ist nach § 226 StGB strafbar. Der Angeklagte D.W., 27 Jahre jung, hat eine Freundin, hat keine Kinder, bezieht Bürgergeld und wohnt in der Einstein-Straße in Sömmerda. Außerhalb der Anklage zur schweren Körperverletzung (§ 226 StGB) kam auch der illegale Besitz von Amphetaminen (§ 29 BtMG) und Trunkenheit im Verkehr (§ 316 StGB) zur Sprache. Die Beweisaufnahme startete mit den Fragen an den Angeklagten. Diese beinhalteten, ob die Verbrechen von ihm begangen wurden. Diese Fragen beantwortete er sehr kooperativ und gestand alle Anklagepunkte. Von dem Zeugen, der zugleich auch der Geschädigte im Fall der schweren Körperverletzung war, waren wir Schüler leicht verblüfft. Denn der Geschädigte konnte - nach Aufforderung die Situation des Vorfalles zu schildern - sich offenbar nicht mehr erinnern. Er erzählte davon, dass er geschlafen hat und er, als er aufgewacht ist, gesehen habe, wie ein kleinerer, breiterer Mann einen zweiten mit einem Wasserkocher verprügelte. Als ihm die Bilder gezeigt wurden, wo seine Verletzungen zu sehen waren und ihm ein paar Denkanstöße gegeben wurden, konnte er sich auf einmal an die Begegnung mit D. W. erinnern. Er stellte den Tatablauf detailliert dar, beschrieb wie D. W. ihn mit der flachen Hand geschlagen hat und als er sein entwendetes Briefchen wieder hatte, trotzdem weiter gemacht hat. Der Angeklagte hat ihn, wie auf den Überwachungsvideos des Obdachlosenheims in Sömmerda zu sehen war, nach draußen auf den Hof gedrängt und dort mit einem Besenstiel weiter auf ihn eingeschlagen.

Durch diese Aussage konnten die anderen Zeugen entlassen werden und es ging mit den Plädoyers weiter. Zuerst war der Staatsanwalt dran, dieser forderte eine Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monate, die auf drei Jahre Bewährung ausgelegt sein sollten. Zu diesem Entschluss kam er, da der Angeklagte sich als sehr kooperativ erwiesen hatte. Jedoch kam er letztendlich trotzdem auf diese Strafe, denn der Drogenbesitz und die Trunkenheit am Steuer erschwerten es auf diese, von ihm vorgeschlagene Strafe, von einem Jahr und sechs Monaten zu kommen. Der Verteidiger des Angeklagten forderte allerdings nur eine Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und 2 Monaten. Er forderte nur diese geringe Strafe, da er sich ruhig und kooperativ verhalten hat. Er hat im Verfahren geholfen und will sich bessern. Er will sich einen Job suchen und Geld verdienen. Das letzte Wort gehörte wie gewöhnlich dem Angeklagten, hier hatte D. W. allerdings nichts mehr zu sagen und ließ sein Recht darauf aus.

Als Nächstes kam die Richterin zur Urteilsberatung, diese dauerte hier allerdings nur fünf Minuten. Dann konnte die Richterin schon das Urteil verkünden. Wir mussten uns alle erheben, dies gehört zur Etikette im Gerichtssaal. Das finale Urteil war dann ein Jahr und drei Monate Haftstrafe, die mit drei Jahren auf Bewährung ausgelegt wurde.

Zuletzt möchte ich noch sagen, dass es ein sehr spannender Fall war, der eine Verhandlungszeit von rund einer Stunde hatte. Die Richterin Frau N.-M. führte die Verhandlung sehr ruhig und gelassen durch, was es für alle Beteiligten angenehmer machte. Insgesamt möchte ich sagen, dass es mich meinem Ziel Jura zu studieren ein Stück näher gebracht hat und ich mich auf meine Studienzeit umso mehr freue.

Bis zum nächsten Mal, Finn Sengewald, 9a.

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