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Testpflicht entfällt
Ab sofort ersetzt ein Angebot freiwilliger Tests (zweimal pro Woche) die bisher geltende Testpflicht.
Diese Regelung gilt zunächst bis zum Schuljahresende.
Das Betretungsverbot für schulfremde Personen entfällt.
2021-06-28
DIe Schulleitung