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Maskenbefreiung im öffentlichen Nahverkehr
Die Schulverwaltung des LRA Sömmerda informiert:
Schüler, welche ein ärztliches Attest zur Maskenbefreiung haben und den öffentlichen Personennahverkehr nutzen, müssen das Attest im Original bei der VWG einreichen. Im Anschluss daran erhalten sie eine Chipkarte mit der Aufschrift "Attest" und ihrem Namen. Die bisherige Chipkarte wird somit ersetzt und ist vom betreffenden Schüler bzw. dessen Eltern an die VWG zurückzusenden. Danach erhalten sie das Attest zurück. Bei Fragen diesbezüglich können sich die Schüler bzw. Eltern an die Verwaltungsgesellschaft des ÖPNV Sömmerda mbH, Telefonnummer: 03634 3722000 wenden.
2021-03-26