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Corona - Was gilt aktuell?
Regelungen im Schulbereich
Verpflichtende Testung von Schülerinnen und Schülern zweimal pro Woche, sofern kein 3G-Nachweis vorliegt. Das Personal unterliegt ebenfalls der 3G-Regelung. Sofern dieses nicht geimpft oder genesen ist, muss täglich ein aktueller Testnachweis vorgelegt werden (PCR-Test oder vergleichbar 48 Stunden gültig, Schnelltest 24 Stunden gültig).
Maskenpflicht gilt für:
- Personal sowie Schülerinnen und Schüler im Schulhaus und im Unterricht
- davon ausgenommen ist der Sportunterricht inklusive Schulschwimmen
Zugang für einrichtungsfremde Personen nur mit Maske und 3G-Nachweis.
Betretungsverbote für Personen mit Symptomen einer Coronainfektion.
Die Präsenz von Personal mit Risikomerkmalen für einen schweren Krankheitsverlauf bei einer Infektion mit dem Coronavirus SARS CoV-2, welches gleichzeitig nicht impfbar ist, erfolgt mit Schutzausrüstung bei ständiger Einhaltung der Mindestabstände und guter Lüftung. soweit schulorganisatorisch möglich, erfolgt der Unterricht in kleineren Gruppen oder das Personal wird für die Durchführung des Distanzunterrichts eingesetzt. Als Nachweis dient ein ärztliches Attest.
Die Präsenz von Schülerinnen und Schülern mit Risikomerkmalen für einen schweren Krankheitsverlauf bei einer Infektion mit dem Corona-Virus SARS-CoV-2, welche gleichzeitig nicht impfbar (unter 12 Jahre oder Kontraindikation) sind, bzw. für erstgeimpfte Schülerinnen und Schüler, die noch nicht über einen vollständigen Impfschutz verfügen, ist bei Einhaltung besonderer Schutzmaßnahmen in gesonderten Lerngruppen möglich. Ist dies aus schulorganisatorischen Gründen nicht möglich, besteht die Möglichkeit der Befreiung vom Präsenzunterricht. Als Nachweis dient ein ärztliches Attest.
Die Präsenz von Schülerinnen und Schülern mit im Haushalt lebenden Angehörigen mit Risikomerkmalen für einen schweren Krankheitsverlauf bei einer Infektion mit dem Coronavirus SARS CoV-2 obliegt der Härtefallentscheidung durch das zuständige Staatliche Schulamt.
Erweiterte Regeln können an Schulen gelten, an denen konkrete Infektionsfälle aufgetreten sind.
(s. https://bildung.thueringen.de/ministerium/coronavirus/schule)
Einschränkung beim Schulbus-Verkehr
Die Schulleitung
Mitgliederversammlung abgesagt
Die für den 22. November 2021 geplante jährliche Mitgliederversammlung unseres Schulfördervereins findet aufgrund der aktuellen Pandemielage NICHT statt. Ein neuer Termin wird rechtzeitig bekannt gegeben.
2021-11-16
Die Schulleitung
Basketballer überzeugen
Unsere Basketballer der Wettkampfklasse III konnten sich für das Schulamtsfinale qualifizieren. In einem dramatischen Spielverlauf lagen unsere Sportler gegen Kölleda zunächst mit 6 Punkten in Rückstand. Durch eine taktische Umstellung holten sie aber mit einer tollen sportlichen Einstellung Punkt auf Punkt auf und hätten sogar fast noch gewonnen. Es blieb zum Ende bei einem hochverdienten Remis. Im entscheidenden zweiten Spiel deklassierten unsere Jungs die Basketballer von der Regelschule Einstein mit 28:7, so dass der Turniersieg damit gesichert war.
Es spielten für unser Team: Jannik Liebermann, Magnus Blanke, Ivo Kunath, Gustav Stier, Till Beyer, Luka Hoffmann, Franz Gräßer, Max Schulze und Paul Machleb.
O. Müller
Sprintcup - schnellste Schule Thüringens 2021
Am Donnerstag, den 21.10.2021 wurde in der Hartwig-Gauder-Halle in Erfurt die schnellste Schule Thüringens gesucht. 20 Schulen mit 200 Kindern beteiligten sich an der 2. Auflage des Sprintcups.
10 Grundschulen und 10 weiterführende Schulen aus ganz Thüringen folgten der Einladung der Initiatoren Julian Reus (schnellster Mann Deutschlands) und Kai Röckert (Fachberater für Sport und ehemaliger Triathlet).
Gewetteifert wurde an fünf Stationen wie bei „Back to Base“, einem interaktives Laufspiel. An der T-Wall mussten schnellstmöglich aufleuchtende Felder nacheinander ausgedrückt werden.
Ein leichtathletischer Sprintparcours, in dem die Kinder zeigen konnten, wie schnell, beweglich, koordinativ und vielseitig sie sind.