REGELN für einen ruhigen, störungsfreien und effektiven UNTERRICHT:
- Alle Schüler* und Lehrer* erscheinen pünktlich zum Unterricht und sind mit dem Stundenklingeln arbeitsbereit. Alle benötigten Arbeitsmittel sind vollständig mitzuführen.
- Den Unterricht beginnt und beendet der Lehrer. Ist dieser 10 Min. nach dem Stundenklingeln noch nicht anwesend, informiert der Klassensprecher oder dessen Stellvertreter das Schulsekretariat.
- Im Schulhaus herrscht während der regulären Unterrichtszeiten Ruhe. Bei allen Aktivitäten auf dem Schulgelände ist Lärm zu vermeiden.
- Private elektronische Geräte werden während des Unterrichts aus-/stummgeschaltet, Smartphones in der Schultasche aufbewahrt. Über deren Nutzung im Unterricht entscheidet allein der unterrichtende Lehrer.
- Der Verzehr von Speisen und heißen Getränken ist während des Unterrichts nicht erlaubt.
- Die Toiletten werden möglichst während der Pausen aufgesucht. Der unterrichtende Lehrer entscheidet über Ausnahmen.
- Die Unterrichtsräume werden regelmäßig unter Aufsicht eines Lehrers gelüftet.
- Nach jeder Unterrichtsstunde säubert der Ordnungsdienst die Tafel, nach der letzten Stunde werden die Stühle hochgestellt.
- Über das Verhalten in Fachkabinetten sowie im Sportunterricht werden alle Schüler gesondert belehrt.
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REGELN für UNTERRICHTSFREIE ZEITEN und PAUSEN:
- Während der Pausen sowie vor und nach dem Unterricht ist Schülern der Aufenthalt auf dem Schulhof erlaubt. Als Schulhof gilt der Teil des Schulgeländes vor dem Hauptportal.
- Während der Vormittagspausen werden alle Fachkabinette (Bi/Ch/Ph/If) verschlossen. Alternativ zum Schulhof ist den Schülern der Aufenthalt in allen übrigen Unterrichtsräumen, im Aufenthaltsbereich in der 1. Etage sowie im Speiseraum erlaubt.
- Für den Aufenthalt der Schüler während der Mittagspause sind alternativ zum Schulhof der Speiseraum und die folgenden Unterrichtsräume des Erdgeschosses (1, 3, 4, 8 , 9, 11) vorgesehen.
- Warme Speisen werden ausschließlich im Speiseraum verzehrt.
- Nach dem Vorklingeln begeben sich alle Schüler in ihre Unterrichtsräume.
- Das Verlassen des Schulgeländes ist den Schülern während der regulären Unterrichtszeit in der Regel nicht gestattet. Während der Pausen darf das Schul-gelände verlassen werden, wenn hierfür eine Genehmigung der Eltern vorliegt. Die Schule behält sich das Recht vor, dieses Recht bei mehrmaligem Zuspätkommen zum Unterricht einzuschränken.
- Das Schulgelände darf mit Kfz nur mit einer Genehmigung des Schulträgers oder der Schulleitung befahren werden. Parken auf dem Schulgelände ist nur mit Genehmigung des Schulträgers erlaubt.
- Fahrräder werden auf dem Schulgelände geschoben und nur auf den für sie vorgesehenen Plätzen abgestellt. Die Schule haftet nicht bei Diebstahl oder Beschädigung.
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REGELN zur Gewährleistung von SICHERHEIT, SAUBERKEIT und ORDNUNG:
- Im Alarmfall ertönt ein Notsignal. Daraufhin verlassen alle Schüler und Lehrer unverzüglich das Schulgebäude und begeben sich auf den vorgesehenen Stellplatz.
- Beschädigungen des Schuleigentums und Unfallgefahren werden unverzüglich der Schulleitung oder dem Hausmeister gemeldet.
- Jeder entsorgt seinen Abfall unaufgefordert in den dafür vorgesehenen Behältern.
- Die Verwendung von Kerzen und offenem Feuer, ausgenommen im naturwissenschaftlichen Fachunterricht, ist nicht erlaubt.
- Das Anbringen von Plakaten, Aushängen etc. in der Schule und auf dem Schulgelände ist nur mit Genehmigung des Schulleiters erlaubt. Dasselbe gilt für jede Art von Bild- und Tonaufnahmen sowie für die Durchführung von Veranstaltungen aller Art.
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